bürgermedien.de

 Beim Bürgerfunk, Bürgerfernsehen und den Campus-Radios können die nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürger selbst  zur Kamera und zum Mikrofon greifen, ins Radio- oder Fernsehstudio gehen, um von Ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes Gebrauch zu machen. Hier können eigene Radio- oder Fernsehsendungen produziert werden.

Im Hörfunk-Bereich gibt es zwei Formen: Während es sich beim klassischen Bürgerfunk um nicht-kommerzielle Programmbeiträge innerhalb der Lokalfunk-Angebote handelt, besitzen die Campus-Radios eigene UKW-Frequenzen und Lizenzen in Hochschulstädten. Das Programm des Bürgerfernsehens wird im Kabel gesendet.

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen fördert die Bürgermedien. Mit der Website www.buergermedien.de wurde ein Portal geschaffen, durch das sich die Bürgerinnen und Bürger über die umfangreichen Programm- und Schulungsangebote informieren können.


Das alles passiert rund um den Tag der Medienkompetenz:

Initiatoren: Staatskanzlei NRW und Landtag NRW, Partner: Landesanstalt für Medien NRW