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Beim
Bürgerfunk, Bürgerfernsehen und den Campus-Radios können
die nordrhein-westfälischen Bürgerinnen und Bürger selbst zur
Kamera und zum Mikrofon greifen, ins Radio- oder Fernsehstudio gehen, um von
Ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes Gebrauch
zu machen. Hier können eigene Radio- oder Fernsehsendung produziert werden.
Im Hörfunk-Bereich gibt es zwei Formen: Während es sich beim klassischen Bürgerfunk um nicht-kommerzielle Programmbeiträge innerhalb der Lokalfunk-Angebote handelt, besitzen die Campus-Radios eigene UKW-Frequenzen und Lizenzen in Hochschulstädten.
Das Programm des Bürgerfernsehens wird im Kabel gesendet. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen fördert die Bürgermedien. Mit der Website www.buergermedien.de wurde ein Portal geschaffen, durch das sich die Bürgerinnen und Bürger über die umfangreichen Programm- und Schulungsangebote informieren und einen ersten Hör- und Seheindruck verschaffen können.
Das alles passiert rund um den Tag der Medienkompetenz: