(Von Thomas Tekster)
Ist der Jugendschutz durch die massive Verbreitung von Fake News, Verschwörungstheorien und extremistischer Inhalte in besonderer Weise herausgefordert oder reichen die bisher bestehenden gesetzlichen Grundlagen zum Schutz vor beeinträchtigenden Wirkungen von Medien aus?
Ob Jugendliche in besonderer Weise anfällig für Fake News und Verschwörungstheorien sind, ist umstritten. Sicher scheint hingegen, dass junge Menschen im Internet Erfahrungen sammeln und Anwendungsroutinen entwickeln, über die ältere Menschen möglicherweise nicht in der Weise verfügen. So fand eine Studie der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) 2017 heraus, dass von allen Altersgruppen Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 24 Jahren am häufigsten die dargestellten Fakten bzw. Sachverhalte überprüfen. Dabei unterziehen sie den Absender bzw. Autor, das Impressum einer Website oder den Link der Quelle von vermutlichen Falschnachrichten einer Nachprüfung. Auch scheinen sich Jugendliche weniger damit überfordert zu fühlen, wenn es um das Identifizieren von Fake News geht. Und sie sind grundsätzlich auch interessierter an dem Thema „Fake News“ als ihre älteren Zeitgenossen. Dabei werden sie unterstützt von einem dichten Netz von Akteuren wie z. B. jugendschutz.net, der den Jugendschutz im Internet kontrolliert, und Initiativen wie z. B. klicksafe.de, die Materialien und Informationsangebote zur Verfügung stellen. Vermutlich wachsen Jugendliche heute viel selbstverständlicher mit Manipulationen und Fälschungen auf als die Generationen vor ihnen und möglicherweise sind sie viel kritischer und souveräner im Umgang mit Fakes. Denn sie müssen sich nicht, – wie ihre Elterngeneration – von der Aura des Authentischen, der Vorstellung von der Einzigartigkeit einer Stimme oder eines Bewegtbildes verabschieden. Und sie lernen, selbst Fälschungen zu produzieren, sei es über Fake-Apps oder eine Funktion bei Snapchat, die es erlaubt, in Echtzeit Videos mit Spaßfiltern zu manipulieren.
Die Einrichtungen des Jugendschutzes arbeiten auf Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMSTV). Zu diesen Einrichtungen gehören u. a. die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die für die Umsetzung des JMSTV sorgt sowie die Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle. Der Publizist Olaf Selg hält in seinem Artikel “Fake News” (tv diskurs 80, 2/2017 vom 21.03.) die gesetzlichen Grundlagen und die Regularien der Kontrolleinrichtungen prinzipiell für ausreichend und ist der Ansicht, dass der Jugendschutz „im Zusammenhang mit Fake News nicht gesondert gefordert“ sei.
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) ist Aussteller am Tag der Medienkompetenz am 5. November im Landtag von Nordrhein-Westfalen.
Foto: pixabay.com